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Allgemeine Geschäftsbedingungen

„Mann mit Hut Touren“ ist eine geschützte Produktlinie von „Christian Fessel Fotografie“.
Ihr Vertragspartner ist „Christian Fessel Fotografie“ im folgenden „CFF“ genannt. 

CFF veranstaltet neben öffentlichen Touren, die als regelmäßige Veranstaltungen mit fixem Programm stattfinden, auch individuell organisierte Stadtführungen (Stadtrundfahrten und Stadtrundgänge) für Gruppen.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Buchung und Durchführung von durch CFF veranstalteten individuell organisierten Stadtführungen für Gruppen (A.) sowie Sonderbedingungen für Gutscheine (B.). 

Für öffentliche Touren gelten die allgemeinen Verkaufsbedingungen für Tickets und touristische Leistungen (Ticket-AGB) von CFF und die allgemeinen Veranstaltungsbedingungen für öffentliche Touren (Stadtführungen).

A. Allgemeine Buchungsbedingungen für Stadtführungen für Gruppen

  1. Geltungsbereich der Buchungsbedingungen
  • Diese Allgemeinen Buchungsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen von CFF mit seinen Kunden. Die Allgemeinen Buchungsbedingungen von CFF gelten auch dann, wenn CFF mit Kenntnis von den Geschäftsbedingungen des Kunden eine Buchung des Kunden bestätigt. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt CFF nur dadurch an, dass er ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Gegenstand der Buchungsbedingungen für Stadtführungen

  • a) CFF organisiert Stadtführungen. Dazu vermittelt CFF selbstständige Gästeführer für die Stadtführungen (Stadtrundfahrten oder Stadtrundgänge) und stellt zusätzlich auf Wunsch Busse für Stadtrundfahrten bereit.
  • b) Die von CFF vermittelten Gästeführer können für bestimmte, von CFF im Vorhinein festgelegte Touren gebucht werden.
  • c) Bei der Bereitstellung von Bussen kooperiert CFF mit selbstständigen Busunternehmen. Die Beförderung im Rahmen von Stadtrundfahrten erfolgt nicht durch CFF selbst, sondern wird eigenständig durch das jeweils beauftragte Busunternehmen durchgeführt. Sämtliche Unternehmerpflichten nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) treffen dabei nur den ausführenden Beförderungsunternehmer.

3.    Abschluss des Buchungsvertrages

  • a) Konkrete Buchungen von Stadtführungen bei CFF müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Buchung ist als verbindliche Willenserklärung des Kunden zu verstehen.
  • b) Ein Vertrag mit CFF kommt erst dann zustande, wenn CFF die Buchung des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat („Auftragsbestätigung / Rechnung“) und der Rechnungsbetrag vorab vollständig beglichen wurde (siehe Punkt 5).
  • c) Sämtliche Änderungen einer verbindlichen Buchung werden ebenfalls ausschließlich schriftlich oder per E-Mail erfasst.
  • d) Bestimmte Stadtführungen unterliegen einer maximalen Teilnehmerzahl pro Gästeführer. CFF wird den Kunden im Rahmen des konkreten Angebotes auf solche Beschränkungen hinweisen. Übersteigt die gewünschte Gruppengröße die jeweils genannte maximale Teilnehmerzahl, wird CFF dem Kunden die Buchung eines weiteren Gästeführers anbieten; die Gruppe wird in diesem Fall geteilt.

4.    Eintrittspreise; Kosten des vermittelten Gästeführers

  • a) Sofern im Rahmen einer Stadtführung Eintrittskosten für bestimmte Institutionen anfallen, sind diese vom Kunden gesondert zu bezahlen.
  • b) Es gelten die in den Institutionen allgemein gültigen Kassenpreise.
  • c) Aufgrund möglicher Wartezeiten oder unvorhersehbarer kurzfristiger Schließungen bei bestimmten Institutionen, kann CFF nicht sicherstellen, dass der Gästeführer innerhalb der Stadtführungsdauer den Kunden bei der Besichtigung begleitet.
  • d) Insbesondere bei individuell erstellten Stadtführungen können Fahrt- und Bewirtungskosten für den Gästeführer anfallen. Diese Kosten sind in den Gästeführertarifen nicht enthalten und werden in folgenden Fällen zusätzlich berechnet und dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt:
    (1) Fahrtkosten: Der Treff- und / oder Endpunkt befindet sich nur in Ausnahmefällen und nach ausdrücklicher Zusage durch CFF außerhalb der Berliner Bezirke Spandau, Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte.
    (2) Bewirtungs- und Eintrittskosten: Der Gästeführer begleitet auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ein vom Kunden erstelltes Tagesprogramm und die Bewirtungs- und/oder Eintrittskosten für den Gästeführer werden von der Gruppe vor Ort nicht übernommen.

5.    Zahlungsmodalitäten

  • a) Die konkreten Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung / Rechnung.
  • b) Bei Vertragsabschluss ist bei inländischen Rechnungsadressen:
        (1) Der Gesamtpreis bis spätestens dreißig (30) Kalendertage vor Durchführungsdatum der gebuchten Stadtführung zu zahlen.
        (2) Vertragsabschlüsse innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen vor Durchführungsdatum verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des Gesamtpreises.
  • c) Bei einer Rechnungsadresse außerhalb Deutschlands erfolgt die Zahlung vorab per Kreditkarte.
  • d) Ist die Belastung der Kreditkarte des Kunden erfolglos (z.B. weil die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten nicht korrekt sind oder keine ausreichende Deckung besteht), ist CFF – zusätzlich zu ihrem Leistungsverweigerungsrecht – auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • e) Ergibt sich nach Durchführung der Leistungen eine Differenz zugunsten des Kunden (z.B. bei Erkrankung eines Gästeführers), wird dem Kunden diese Differenz zurückerstattet. Ergibt sich nach Durchführung der Leistungen, dass noch Zahlungen seitens des Kunden ausstehen, werden die noch unbezahlten Leistungen dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt und bei Kreditkartenzahlung die angegebene Kreditkarte entsprechend belastet.

6.    Von CFF vermittelte Gästeführer

  • a) Die Auswahl des zu vermittelnden Gästeführers trifft CFF nach Maßgabe der für die Stadtführung erforderlichen Qualifikation. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Vermittlung eines bestimmten Gästeführers.
  • b) Auch im Falle der Benennung eines bestimmten Gästeführers bleibt es CFF vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen.
  • c) Der Kontakt mit dem Gästeführer erfolgt erst vor Ort. Die privaten Daten des disponierten Gästeführers unterliegen dem Datenschutz und werden seitens CFF nicht an Dritte weitergegeben.
  • d) Von CFF vermittelte Gästeführer übernehmen im Rahmen der Stadtführungen keine Aufsichtspflicht. Gruppen von Minderjährigen (z.B. Schülergruppen) müssen von einer ausreichenden Anzahl an Aufsichtspersonen begleitet werden. Ist die Anzahl der Aufsichtspersonen nach pflichtgemäßer Einschätzung durch den Gästeführer zu gering, haben die Gästeführer die Möglichkeit, die Stadtführung nicht zu beginnen bzw. eine laufende Stadtführung abzubrechen. Die Gruppe gilt dann als nicht erschienen.
  • e) Die von CFF vermittelten Gästeführer übernehmen für Gruppen bezüglich Eintritts-, Bewirtungs- oder sonstiger Kosten keine Barvorlagen. Die vermittelten Gästeführer kassieren auch keine Eintrittsgelder bar vor Ort.

7.    Leistungen

  • Alle Angaben sowie die Darstellungen zu den Stadtführungen in Broschüren, im Internet etc. stellen lediglich beispielhaft allgemein mögliche Leistungen dar. Es wird hierdurch kein bestimmter Inhalt für die Stadtführungen garantiert. CFF schuldet nur den in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannten Leistungsumfang.

8.    Leistungs- und Preisänderungen

  • a) Änderungen oder Abweichungen vom vereinbarten Inhalt der Buchung sind zulässig, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen von CFF für den Kunden zumutbar sind. Zumutbar sind Änderungen oder Abweichungen insbesondere, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht maßgeblich beeinträchtigen oder wenn es sich um äußere, nicht von CFF zu vertretende Umstände z.B. Straßensperrungen; Schließung von Museen, kurzfristige Erkrankung des Gästeführers etc. handelt. CFF ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird CFF dem Kunden eine kostenlose Umbuchung anbieten. Sind die Änderungen oder Abweichungen für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von CFF nicht zumutbar, steht dem Kunden das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
  • b) Bei verspätetem Erscheinen der Gruppe besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung der Stadtführung oder eine Minderung des Preises. Eine Verlängerung der Stadtführungen steht im Ermessen des Gästeführers. Im Falle einer Verlängerung setzt sich die zu bezahlende Einsatzzeit aus der Wartezeit des Gästeführers und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammen. Die Wartezeit der Gästeführer beträgt maximal 30 Minuten. Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten gilt die Gruppe grundsätzlich als nicht erschienen (mit der Kostenfolge von Ziffer 9.a)).
  • c) Die Einsatzzeit eines Gästeführers beginnt und endet in Berlin. Bei Einsatzbeginn oder -ende außerhalb Berlins verlängert sich die Einsatzzeit des Gästeführers entsprechend und anfallende Fahrtkosten sowie die zusätzliche Einsatzzeit werden berechnet.

9.    Stornierung und Umbuchung durch den Kunden; Nichterscheinen

  • a) Der Kunde kann die Buchung schriftlich oder per E-Mail bis fünfzehn (15) Kalendertage vor dem Buchungstermin kostenlos stornieren. Danach wird dem Kunden eine Stornogebühr von 100% der Kosten berechnet – in diesem Fall hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzug zu zahlen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der schriftlichen oder per E-Mail an die in der Auftragsbestätigung genannten E-Mail gesandte Stornierungserklärung bei CFF.
  • b) Der vereinbarte Preis ist auch dann ohne Abzug zu zahlen, wenn ein Kunde bzw. eine Gruppe zu einer gebuchten Führung nicht erscheint.
  • c) Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass CFF durch die Stornierung oder das Nichterscheinen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. CFF bleibt es vorbehalten, abweichend von der oben genannten Pauschale eine konkret zu berechnende, höhere Entschädigung zu fordern.
  • d) Bei umfangreichen Buchungen, zu Messezeiten und an Feiertagen behält sich die CFF restriktivere Stornobedingungen vor. Die geänderte Stornofrist und die damit zusammen hängenden Stornobedingungen finden sich im Angebot und der Auftragsbestätigung.
  • e) Im Falle von umfangreichen Umbuchungen, Änderungen und Stornierungen von bereits verbindlich gebuchten Serviceleistungen (Busse/Gästeführer) können je nach Arbeitsaufwand Bearbeitungsgebühren bis € 70,00 berechnet werden. Ansonsten unterliegen diese den oben genannten Stornobedingungen.

10.    Beschränkung der Haftung

  • CFF haftet bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur für Vorsatz und für grobe Fahrlässigkeit und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von CFF auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der angebotenen Leistung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen von CFF.

B.    Sonderbedingungen für Gutscheine

1.    Gutscheine von CFF für Stadtführungen für Gruppen

  • a) Der Kunde hat die Möglichkeit, für Stadtrundgänge bei CFF Gutscheine zu erwerben. Die Gutscheine beziehen sich stets auf konkrete Stadtrundgänge; Wertgutscheine werden nicht ausgegeben.
  • b) Die Gutscheine werden für Gruppen ausgestellt  (Gruppengutscheine) für deren Einlösung ein Gästeführer gebucht werden muss (z.B. Gruppengutscheine für Themen-Stadtrundgänge).

2.    Erwerb der Gutscheine

  • Der Kunde hat die Möglichkeit, Gutscheine bei CFF zu bestellen. Konkrete Bestellungen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Bestellung ist als verbindliche Willenserklärung des Kunden zu verstehen. Ein Vertrag mit CFF kommt erst dann zustande, wenn CFF die Bestellung des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat. Der Kunde hat Vorkasse zu leisten. CFF wird den Gutschein per Post an den Kunden versenden, wenn der Rechnungsbetrag bei CFF eingegangen ist.

3.    Einlösen der Gutscheine

  • a) Der Gutscheinbegünstigte hat schon bei der Buchung die Gutscheinnummer anzugeben. Der Buchungsvertrag wird nach den Allgemeinen Buchungsbedingungen abgeschlossen (siehe insoweit oben unter A.). Der Gutschein ist dem Gästeführer vor Ort auszuhändigen.
  • b) Wird der Gutschein für die im Gutschein verkörperte Leistung eingelöst, entstehen keine weiteren Kosten für den Gutscheinbegünstigten.
  • c) Die Einlösung des Gutscheins ist nicht an die in dem Gutschein bezeichnete Person gebunden. Vielmehr berechtigt der Gutschein den jeweiligen Inhaber, die in dem Gutschein verkörperte Leistung gegen Vorlage des Original-Gutscheins zu verlangen. Die Vorlage einer Kopie des Gutscheins berechtigt nicht zur Geltendmachung.
  • d) Eventuell anfallende Eintritte werden von den Kunden vor Ort selbst bezahlt. Somit gelten die regulären Eintritte der jeweiligen Institution.

4.    Keine Barauszahlung; Stornokosten; Gültigkeit

  • a) Der Wert des Gutscheins kann nicht ausgezahlt werden. Auch eventuelle Differenzbeträge, die sich daraus ergeben, dass der Gutscheinbegünstigte einen Stadtrundgang wählt, die einen geringeren Wert als der im Gutschein angegebene Stadtrundgang hat, verfallen und werden nicht ausgezahlt.
  • b) Stornokosten, die entsprechend den Allgemeinen Buchungsbedingungen (siehe oben unter A.) entstehen, werden dem Gutscheinbegünstigten in Rechnung gestellt.
  • c) Der Gutschein kann innerhalb einer Frist von zwei Jahren zum Jahresende eingelöst werden. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt worden ist.

C.    Rechtswahl und Gerichtsstand

  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen CFF und dem Kunden Berlin.

Stand: 05/2021